Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

 
1. Geltungsbereich 
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Angebote, Lieferungen und Leistungen der InTroXpert GmbH gegenüber ihren Auftraggebern. 
(2) Auftraggeber im Sinne dieser AGB sind sowohl Verbraucher gemäß § 13 BGB als auch Unternehmer gemäß § 14 BGB. 
(3) Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt wurde.


2. Angebote und Vertragsabschluss 
(1) Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet werden. 
(2) Ein Vertrag kommt erst durch schriftliche Auftragsbestätigung, Vertragsunterzeichnung oder durch Beginn der Leistungsausführung zustande. 
(3) Sämtliche Angebotsunterlagen, Zeichnungen, Kalkulationen und sonstigen Unterlagen bleiben Eigentum der InTroXpert GmbH und dürfen ohne Zustimmung weder vervielfältigt noch an Dritte weitergegeben werden.


3. Leistungsumfang 
(1) Art und Umfang der Leistungen ergeben sich aus dem jeweiligen Angebot, Leistungsverzeichnis, Vertrag oder der Auftragsbestätigung. 
(2) Technische Änderungen sowie Anpassungen aufgrund behördlicher Vorgaben, neuer technischer Erkenntnisse oder geänderter Ausführungsbedingungen bleiben vorbehalten, soweit sie dem Auftraggeber zumutbar sind. 
(3) Zusatzleistungen, Änderungen oder Erweiterungen des Leistungsumfangs bedürfen einer gesonderten Vereinbarung und können zusätzliche Kosten verursachen. 


4. Preise und Zahlungsbedingungen 
(1) Es gelten die im Angebot vereinbarten Preise. 
(2) Sofern nicht anders vereinbart, sind Rechnungen innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig. 
(3) Bei größeren Projekten können angemessene Abschlagszahlungen entsprechend dem Leistungsfortschritt verlangt werden. 
(4) Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Verzugsregelungen. 
(5) Die Aufrechnung mit Gegenforderungen ist nur zulässig, soweit diese rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von uns anerkannt sind. 


5. Ausführungsfristen 
(1) Vereinbarte Ausführungsfristen beginnen erst, wenn sämtliche für die Leistungserbringung erforderlichen Unterlagen, Genehmigungen und Informationen vorliegen. 
(2) Ereignisse höherer Gewalt, Materialengpässe, behördliche Anordnungen, Streiks oder sonstige unvorhersehbare Umstände verlängern vereinbarte Fristen angemessen. 
(3) Schadensersatzansprüche wegen Terminüberschreitungen sind ausgeschlossen, soweit nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegt. 


6. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers 
(1) Der Auftraggeber hat alle Voraussetzungen zu schaffen, die eine ordnungsgemäße Durchführung der Leistungen ermöglichen. 
(2) Hierzu gehören insbesondere:

  • Freier Zugang zu den Arbeitsbereichen 
  • Bereitstellung erforderlicher Anschlüsse für Strom und Wasser 
  • Rechtzeitige Erteilung notwendiger Genehmigungen 
  • Information über bestehende Leitungen, Installationen oder Besonderheiten

(3) Verzögerungen, die durch fehlende Mitwirkung entstehen, gehen nicht zu Lasten der InTroXpert GmbH. 


7. Abnahme 
(1) Nach Fertigstellung der Leistungen erfolgt die Abnahme durch den Auftraggeber. 
(2) Die Leistung gilt ebenfalls als abgenommen, wenn: 

  • der Auftraggeber die Abnahme ohne wesentliche Mängel verweigert, 
  • die Leistung in Gebrauch genommen wird, 
  • innerhalb von 12 Werktagen nach Fertigstellungsanzeige keine Abnahme erfolgt. 

(3) Unwesentliche Mängel berechtigen nicht zur Verweigerung der Abnahme. 


8. Gewährleistung 
Für Verbraucher 
Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsrechte des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB). 
Für Unternehmer 
Soweit vereinbart, gelten die Regelungen der VOB/B in ihrer jeweils gültigen Fassung. 
Mängel sind unverzüglich schriftlich anzuzeigen.


9. Haftung 
(1) Die InTroXpert GmbH haftet uneingeschränkt für Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit. 
(2) Für sonstige Schäden haftet die InTroXpert GmbH nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. 
(3) Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. 
(4) Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt. 
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10. Eigentumsvorbehalt 
(1) Gelieferte Materialien und Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen Eigentum der InTroXpert GmbH. 
(2) Der Auftraggeber ist verpflichtet, die Vorbehaltsware pfleglich zu behandeln und vor Zugriffen Dritter zu schützen.


11. Verbraucherregelungen 
(1) Verbraucher werden über bestehende gesetzliche Rechte gesondert informiert. 
(2) Ein gesetzliches Widerrufsrecht besteht nur in den gesetzlich vorgesehenen Fällen. 
(3) Bei individuell angefertigten Leistungen oder Bauleistungen kann ein Widerrufsrecht ausgeschlossen oder vorzeitig erlöschen. 


12. Unternehmerregelungen / VOB/B 
(1) Gegenüber Unternehmern, juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen wird die Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen Teil B (VOB/B) in ihrer jeweils gültigen Fassung Vertragsbestandteil, sofern dies ausdrücklich vereinbart wurde. 
(2) Die VOB/B wird dem Auftraggeber auf Wunsch zur Verfügung gestellt oder im Rahmen des Vertragsabschlusses übergeben.


13. Gerichtsstand und anwendbares Recht 
(1) Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland. 
(2) Ist der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis der Sitz der InTroXpert GmbH. 
(3) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.